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Bitte diesen Auszug aus dem Jugendschutzgesetz beachten: In Gaststätten,Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt(das trifft für uns Kornlupfer Bazi auch zu): Der Konsum von Tabakwaren darf unter 18-jährigen nicht gestattet werden. Der Verzehr von branntweinhaltigen Produkten darf unter 18-jährigen nicht erlaubt werden. Der Verzehr anderer alkoholischer Getränke(Bier,Wein,Sekt, auch: Mischgetränke) darf Jugendlichen unter 16 Jahre nicht erlaubt werden. Deshalb möchten wir darauf hinweisen, daß wir ab sofort darauf achten werden, daß diese Vorgaben auf unseren Fahrten eingehalten werden. Dazu zählt auch der Aufenthalt im Stadion. Wir möchten vom Gesetzgeber nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn auf Grund von Alkohol- oder Nikotinmissbrauch auf unseren Fahrten was passiert. Wir akzeptieren für diese Fälle auch keine Einverständniserklärung von Erziehungsberechtigten diesbezüglich. Wir hoffen sehr das dies alle einsehen. Wer damit nicht einverstanden ist, muß sich anderweitig orientieren um Spiele des FCB zu sehen. Missachtung dieser gesetzlichen Vorgaben ziehen einen sofortigen Ausschluß aus dem Fanclub Kornlupfer Bazi Offenau nach sich. Wir sind uns aber sicher, daß solche Maßnahmen bei uns nicht nötig sein werden.
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